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Document 12016L/AFI/DCL/20

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
A.ERKLÄRUNGEN ZU BESTIMMUNGEN DER VERTRÄGE
20.Erklärung zu Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

ABl. C 202 vom 7.6.2016, p. 345–345 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/lis_2016/fna_1/dcl_20/oj

7.6.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 202/345


20.   Erklärung zu Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Die Konferenz erklärt, dass immer dann, wenn Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten, die auf der Grundlage von Artikel 16 zu erlassen sind, direkte Auswirkungen auf die nationale Sicherheit haben könnten, dieser Umstand gebührend zu berücksichtigen ist. Sie weist darauf hin, dass die derzeit geltenden Rechtsvorschriften (siehe insbesondere Richtlinie 95/46/EG) besondere Ausnahmeregelungen hierzu enthalten.


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