EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 12016P032
Charter of Fundamental Rights of the European Union#TITLE IV - SOLIDARITY#Article 32 Prohibition of child labour and protection of young people at work
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
TITEL IV - SOLIDARITÄT
Artikel 32 Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
TITEL IV - SOLIDARITÄT
Artikel 32 Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz
ABl. C 202 vom 7.6.2016, p. 400–400
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
7.6.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 202/400 |
Artikel 32
Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz
Kinderarbeit ist verboten. Unbeschadet günstigerer Vorschriften für Jugendliche und abgesehen von begrenzten Ausnahmen darf das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben das Alter, in dem die Schulpflicht endet, nicht unterschreiten.
Zur Arbeit zugelassene Jugendliche müssen ihrem Alter angepasste Arbeitsbedingungen erhalten und vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor jeder Arbeit geschützt werden, die ihre Sicherheit, ihre Gesundheit, ihre körperliche, geistige, sittliche oder soziale Entwicklung beeinträchtigen oder ihre Erziehung gefährden könnte.